+++ AGB für Unternehmer +++
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz „AGB)“ für den Online-Vertrieb von Gutscheinen an
Verbraucher über www.gesehenwerden.jetzt (kurz „Webshop“). Für Verbraucher gelten die
obenstehenden gesonderten Bedingungen. Auf diese wird mit „Verbraucher-AGB“ verwiesen.
Eva Bovo, MSc. Am Südgarten 7, 4060 Leonding, Austria ist Medieninhaberin, Herstellerin und
Herausgeberin der Website unter www.gesehenwerden.jetzt.
Es gelten § 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14 der Verbraucher-AGB auch für Unternehmer.
§ 3 Wer kann im Webshop bestellen?
Wenn Sie eine Bestellung über den Webshop als Unternehmer abgeben, erklären Sie daher ausdrücklich,
dass Sie ein Unternehmer sind. Wenn Sie Verbraucher sind, gelten die obenstehenden
Bedingungen für Verbraucher.
Ansonsten gilt § 3 der Verbraucher-AGB auch für Unternehmer.
§ 13 Rücktritt
Als Unternehmer im Sinne der Verbraucherschutzbestimmungen haben Sie kein Rücktrittsrecht.
§ 15 Gewährleistungsrechte
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Produkte ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
§ 16 Online-Streitbeilegung
Auf Unternehmer nicht anwendbar.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gelten ausschließlich gegenständliche AGB. Etwaige (Einkaufs)Bedingungen odgl von Ihnen gelten nicht,
solange sie von Eva Bovo nicht schriftlich anerkannt wurden.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Eva Bovo kommt österreichisches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen zur Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Sie ist
das sachlich zuständige Gericht für Wien 1, Österreich. Eva Bovo kann bei vorgenanntem Gericht, aber
nach Wahl von Eva Bovo auch bei Ihrem allgemeinen Gerichtsstand Ansprüche geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Bestimmung treten, deren Wirkungen derjenigen wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.